Diese Tatbestände schützen unmittelbar oder mittelbar (auch) das Vermögen. Das Gutachten hat sich im Rahmen der Herleitung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Beschwerdeführers mit der Art der untersuchten Delikte und damit einhergehend mit dem Werdegang des Beschwerdeführers auseinandergesetzt und festgestellt, dass es sich bei den meisten der untersuchten Delikte um gemeinschaftlich begangene Sabotagen gehandelt habe, wobei die Intensität und Frequenz zugenommen hätten. Die Sabotagen seien grösser geworden und hätten schliesslich ganze öffentliche Einrichtungen lahmgelegt.