fachen, teilweise versuchten Brandstiftung sowie der Vergehen der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der mehrfachen Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, des unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem und der Datenbeschädigung dringend verdächtigt. Diese Tatbestände schützen unmittelbar oder mittelbar (auch) das Vermögen.