Gemäss Gutachten vom 7. November 2024 besteht beim Beschwerdeführer ein hohes Risiko für künftige Straftaten, welche denen der Anlassdelikte ähnlich seien, einschliesslich (Einbruch-)Diebstahl, Sachbeschädigung, Cyberkriminalität, Erpressung, Brandstiftung und Sabotageakte. Für Kin- derpornografie-Delikte (Hands-Off) sei ein moderates Risiko zu konstatieren, wobei sich keine Hinweise für eine Progression zu Hands-On-Delikten ergeben hätten. Für eine Gefahr der Deliktzunahme hin zu schweren Ge- walt- oder Sexualstraftaten bestünden aktuell keine Anhaltspunkte, weswegen hier von einem geringen Risiko auszugehen sei (Gutachten, S. 68 f.).