Gutachten Wege und Mittel, die Wiederholungs- und Ausführungsgefahr zu bannen. Der Beschwerdeführer habe alle im Gutachten empfohlenen Massnahmen vorbereitet (Platzierung in einem Wohnheim, begleitende Beistandschaft, Besuch einer Ausbildungsstätte, engmaschige psychologische Betreuung). Indem die Vorinstanz ausführe, allfällige Massnahmen müssten speziell auf den Beschwerdeführer abgestimmt und ausgelegt werden, damit die beim Beschwerdeführer bestehende hohe Rückfallgefahr minimiert werden -7-