3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 18. Dezember 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.4. Mit Eingabe vom 20. Dezember 2024 reichte der Beschwerdeführer eine freigestellte Stellungnahme ein. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: