Seine dagegen gerichtete Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Entscheid SBK.2024.290 vom 28. Oktober 2024 ab. Das Bundesgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil 7B_1172/2024 vom 16. Dezember 2024 ab. -3- 1.6. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg stellte am 30. Oktober 2024 einen Haftverlängerungsantrag. Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 5. November 2024 wurde die Untersuchungshaft bis einstweilen am 6. Februar 2024 (recte: 6. Februar 2025) verlängert.