Gerade die Aussage von C._____, dass er das genaue Reparaturdatum nicht mehr auswendig wisse, legt nahe, dass er es womöglich anhand seiner Unterlagen ermitteln kann. Womöglich liesse sich anhand von diesen Unterlagen auch die Marke des Federbeins ermitteln (Sachs oder TM Racing), dessen Servicierung C._____ dem Beschwerdeführer in Rechnung stellte.