Angesichts der Ungereimtheiten bezüglich des Servicezeitpunkts drängt sich zudem eine Konfrontationseinvernahme nachgerade auf und sind auch weitere Untersuchungen angezeigt. So erscheint nämlich durchaus möglich, dass es zu den vom Beschuldigten eingereichten Buchungsbelegen spiegelbildliche Buchungsbelege bei C._____ gibt, anhand welcher sich der Zeitpunkt der Servicierung des Federbeins des Beschwerdeführers näher bestimmen und der Tatverdacht dementsprechend erhärten oder entkräften lässt. Gerade die Aussage von C._____, dass er das genaue Reparaturdatum nicht mehr auswendig wisse, legt nahe, dass er es womöglich anhand seiner Unterlagen ermitteln kann.