Sollte die Aussage von C._____, dass die Reparatur im Sommer und nicht im Oktober 2021 stattgefunden habe, unbeeinflusst vom Beschuldigten zustande gekommen sein bzw. unzweifelhaft auf einer eigenen Erinnerung von C._____ beruhen, wäre dies ein gewichtiges Indiz dafür, dass die besagte Reparatur tatsächlich im Sommer und nicht im Oktober 2021 stattfand. Dies kann aber nur schon in Berücksichtigung der Formulierung der Frage 23 nicht als erstellt gelten. Zudem gab der Beschuldigte bei seiner Einvernahme vom 6. Juli 2022 zu Protokoll, dass ihm C._____ telefonisch vom "Vorfall" berichtet habe (Rz. 466 ff.). Dementsprechend kann nicht ohne Weiteres ausgeschlossen werden, dass sich C._____ bei