Dem Beschwerdeführer habe es "pressiert", weil er auf der Rennstrecke habe fahren wollen (zu Frage 24). Er habe das Federbein mit dem Auto zum Beschuldigten gebracht und von dort wieder abgeholt (zu Frage 27). Nach dem Wiedereinbau des Federbeins habe er eine Probefahrt gemacht (zu Frage 34). Sein "Hauptproblem" sei, dass es "keine Diskussion" geben dürfe, weil es sich um Rennsport handle (zu Frage 37; ähnlich zu Frage 42). Die Frage des Beschuldigten, ob die Möglichkeit bestehe, dass der Beschwerdeführer das Motorrad "schon vorgängig" gefahren sei, bejahte - 13 -