5.7. Bei seiner delegierten Einvernahme vom 28. März 2023 führte C._____ in Anwesenheit des Beschuldigten aus, dass der Beschwerdeführer wegen eines defekten Federbeins zu ihm gekommen sei. Zudem habe er Rennpneus gewollt, damit er auf der Rennstrecke fahren könne (zu Frage 18). Wann der Beschwerdeführer ihm das Motorrad gebracht habe, wann er es dem Beschuldigten zur Reparatur gebracht habe und wann er es vom Beschuldigten zurückerhalten und dem Beschwerdeführer zurückgegeben habe, wisse er nicht mehr auswendig (zu Fragen 21 f.).