Auch beschrieb er die damaligen Abläufe der Servicierung ausführlich (Rz. 136 ff. i.V.m. 165 ff.). Details, die darauf schliessen liessen, dass dieser Beschrieb auf tatsächlichen Erinnerungen beruhte und nicht bloss einen Standardablauf wiedergab, sind den Ausführungen des Beschuldigten aber nicht ohne Weiteres zu entnehmen.