5.5. Wesentlich anders verhielte es sich hingegen, wenn die vom Beschuldigten durchgeführte Servicierung des Federbeins bereits "im Juni 2021" (delegierte Einvernahme des Beschuldigten vom 6. Juli 2022 [Reg. 6] Rz. 309 ff.) bzw. "Sommer und nicht irgendwann im Oktober" (delegierte Einvernahme von C._____ vom 28. März 2023 [Reg. 6] zu Frage 23) stattgefunden haben sollte.