5.3. Zumindest für dieses Beschwerdeverfahren ist ohne Weiteres davon auszugehen, dass der vom Beschwerdeführer wegen eines defekten Federbeins befasste C._____ das defekte Federbein korrekt ausbaute, es dem Beschuldigten zur Servicierung übergab und anschliessend wieder korrekt in das Motorrad des Beschwerdeführers einbaute. Die vom Beschwerdeführer offenbar als möglich erachtete Annahme, dass C.____