5. 5.1. Gemäss Bericht der D._____ AG vom 15. November 2023 passte der am Federbein des Unfallmotorrads verbaute Seegerring nicht in die Nut des am Federbein verbauten Dichtkopfs, weil dieser Dichtkopf für das Federbein ungeeignet gewesen sei. Der Seegerring habe deshalb auf der Fläche über der Nut des Dichtkopfs aufgelegen. Dadurch sei er nicht nach aussen gespreizt und sein Zusammendrücken nicht verhindert worden (S. 18 f.). Vor der Unfallfahrt sei das Federbein entsprechend den Aussagen "intakt" gewesen. Während der Unfallfahrt habe sich der Seegerring "hinausgearbeitet".