Selbst wenn man auf das Rechnungsdatum "10. Oktober 2021" abstelle, wären die Arbeiten noch Wochen vor dem Unfall ausgeführt worden. Wäre im Oktober 2021 ein anderes Federbein verbaut gewesen als im Juni 2021, so wäre das von ihm verbaute (tadellose) Federbein zwischenzeitlich ausgetauscht worden. Es gebe nicht den kleinsten Hinweis, dass er etwas falsch gemacht habe. Es werde kaum so gewesen sein, dass der Beschwerdeführer sich im Juni 2021 das Motorrad habe instand stellen lassen, um dann bis im Oktober 2021 nicht mehr damit zu fahren.