Die Behauptung, dass er sich im Verlaufe des Verfahrens mit C._____ ausgetauscht habe, sei irreführend und entspreche nicht den gemachten Aussagen. Ab Ende Juni 2021 habe er keinen Zugang mehr zum Federbein des am 25. Oktober 2021 verunfallten Motorrads gehabt. Was in diesen vier Monaten mit dem Federbein passiert sei, bleibe völlig unklar. Das Federbein sei von ihm fachlich richtig serviciert worden. Selbst wenn man auf das Rechnungsdatum "10. Oktober 2021" abstelle, wären die Arbeiten noch Wochen vor dem Unfall ausgeführt worden.