4.3. Der Beschuldigte führte mit Beschwerdeantwort aus, die Staatsanwaltschaft Baden habe sich umfassend mit dem Fall auseinandergesetzt. Die Begründung der Einstellungsverfügung sei nachvollziehbar, fundiert und absolut zutreffend (Ziff. II/I). Seine Aussage, den Service am Federbein im Juni 2021 vorgenommen zu haben, und die Aussage von C._____, das Federbein im "Sommer und nicht irgendwann im Oktober" bei ihm im Service gehabt zu haben, würden durch die sich in den Akten befindlichen Rechnungsbelege und den Zah- -8-