Kontrolle aufgefallen, was auch der Bericht der D._____ AG besage. Eine Probefahrt von C._____ sei ereignislos verlaufen. Der Beschwerdeführer habe sein Motorrad bzw. das Federbein nach dem Service geprüft und aus -6- seiner Sicht sei alles in Ordnung gewesen. Das besagte Federbein sei nach dem Service "absolut funktionstüchtig" gewesen. Ein Fahr- oder Fahrbahnfehler als Unfallursache lasse sich nicht ausschliessen. In Beachtung des Berichts der D._____ AG erscheine es auch möglich, dass "der Fehler" Folge einer ausserordentlichen Belastung oder des Sturzes gewesen sei.