2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Baden führte im Zusammenhang mit dem Unfall des Beschwerdeführers vom 25. Oktober 2021 auch gegen C._____ eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung, welche sie mit Verfügung vom 22. November 2024 ebenfalls einstellte. Der Beschwerdeführer focht diese Einstellungsverfügung mit Beschwerde ebenfalls an (Beschwerdeverfahren SBK.2024.350). Sein Antrag, die beiden Beschwerden seien aufgrund der Konnexität gemeinsam zu behandeln, ist als ein Antrag auf Vereinigung der beiden Beschwerdeverfahren zu behandeln. -4-