3. 3.1. Mit Beschwerde vom 9. Dezember 2024 beantragte der Beschwerdeführer (unter Kosten- und Entschädigungsfolgen) die Aufhebung der Einstellungsverfügung und die Fortführung der Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft Baden. Zudem stellte er den Antrag, dieses Beschwerdeverfahren sei gemeinsam mit dem Beschwerdeverfahren SBK.2024.350 zu behandeln. -3-