1.2. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, eröffnete am 23. November 2021 eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung zum Nachteil des Beschwerdeführers. Mit Verfügung vom 19. Juli 2022 dehnte sie die Strafuntersuchung auf den Beschuldigten aus. 1.3. In Entsprechung einer Gerichtsstandsanfrage der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Generalstaatsanwaltschaft, vom 21. Juli 2022 verfügte die Staatsanwaltschaft Baden am 27. Juli 2022 die Übernahme der gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung geführten Strafuntersuchung und dehnte diese (zumindest implizit) auf C._____ aus.