__ die fehlerhafte Servicierung sozusagen unterzuschieben, überzeugt angesichts der konkreten Umstände noch nicht einmal als theoretische Gedankenspielerei. Auch ist aufgrund der Aussagen des Beschwerdeführers und des Beschuldigten ohne Weiteres auszuschliessen, dass der Beschwerdeführer den Beschuldigten nach stattgefundener Servicierung noch ein zweites Mal wegen des Federbeins befasst haben könnte.