Frage 5.2). Beim korrekt erfolgten Einbau des Federbeins in das Unfallmotorrad sei der Fehler nicht zu erkennen gewesen (zu Fragen 5.4 und 5.6). Die Fehlfunktion des Federbeins sei nicht auf einen falschen Einbau in das Unfallmotorrad zurückzuführen, sondern auf die Servicierung des Federbeins (zu Frage 5.5). Dass es bei korrekt eingebautem und serviciertem Federbein wegen äusserer Kräfte zu einem Schaden am Federbein hätte kommen können, treffe nicht zu (zu Frage 5.7). Auch der Unfall habe nicht zu den am Federbein festgestellten Beschädigungen geführt (zu Fragen 5.9 und 5.11).