Sollte das von C._____ angeblich im Juni 2021 servicierte Sachs- Federbein nicht sein Federbein gewesen sein, stelle sich die Frage, wer im Oktober 2021 den Service an seinem Federbein vorgenommen habe und ob dies allenfalls sogar der Beschuldigte selbst gewesen sei (Beschwerde Rz. 21). 4.3. Die Staatsanwaltschaft Baden hielt mit Beschwerdeantwort an der Begründung der Einstellungsverfügung fest (zu Rz. 8 ff. der Beschwerde).