2.3. Eine zwischen dem Beschuldigten und C._____ bestehende (eigentliche) Mittäterschaft oder Teilnahme bezüglich des Vorwurfs der fahrlässigen einfachen Körperverletzung ist nur schon mangels eines entsprechenden Vorsatzes ohne Weiteres auszuschliessen. Nachdem die Staatsanwaltschaft Baden die gegen den Beschuldigten und C._____ wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung geführte Strafuntersuchung einstellte, ist zumindest für dieses Beschwerdeverfahren auch nicht von einer erstellten oder zumindest wahrscheinlichen fahrlässigen Nebentäterschaft auszugehen.