2. Die Staatsanwaltschaft Baden verfügte am 22. November 2024 die Einstellung der gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung geführten Strafuntersuchung. Diese Einstellungsverfügung wurde von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am 26. November 2024 genehmigt und dem Beschwerdeführer am 29. November 2024 zugestellt.