1.2. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, eröffnete am 23. November 2021 eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung zum Nachteil des Beschwerdeführers. Mit Verfügung vom 19. Juli 2022 dehnte sie die Strafuntersuchung auf C._____ aus. 1.3. In Entsprechung einer Gerichtsstandsanfrage der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Generalstaatsanwaltschaft, vom 21. Juli 2022 verfügte die Staatsanwaltschaft Baden am 27. Juli 2022 die Übernahme der gegen C._____ wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung geführten Strafuntersuchung und dehnte diese (zumindest implizit) auf den Beschuldigten aus.