5.2.3. Aus den in den Akten des Zwangsmassnahmengerichts liegenden Einvernahmen von B._____ wird deutlich, dass bereits die Drohungen und das nötigende Verhalten des Beschwerdeführers ihr Sicherheitsgefühl und damit die Gestaltung ihres Alltags massiv beeinträchtigen. Mit dem Zerstechen von Reifen und der versuchten Brandstiftung am Auto von B._____ manifestierte der Beschwerdeführer überdies, dass er es in Kauf nimmt, mit - 17 - seinen Taten unter Umständen einen sehr grossen Sachschaden zu verursachen und nicht nur B._____, sondern auch an ihrem Konflikt völlig unbeteiligte Dritte an Leib und Leben zu gefährden oder sogar zu schädigen.