Diese Beurteilung wird bestätigt durch das forensisch-psychiatrische Kurzgutachten vom 14. November 2024. Darin wurde beim Beschwerdeführer eine einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ICD-10 F90.0), eine Alkoholabhängigkeit, episodischer Substanzgebrauch (ICD-10 F10.26), eine Kokainabhängigkeit, zur Zeit abstinent in beschützender Umgebung (ICD-10 F14.21) und eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichte depressive Episode (ICD-10 F32.0) diagnostiziert (Akten HA.2024.578, Gutachten S. 25 ff.).