verstrichene Zeit und die seither erfolgten Untersuchungsschritte zu berücksichtigen sind). 4.2. Der Beschwerdeführer und B._____ führten während ca. 1 ½ Jahren eine Beziehung. Am 24. Juni 2023 trennte sich B._____ vom Beschwerdeführer (Akten HA.2024.578, Prot. der Einvernahme von B._____ vom 30. Oktober 2024, S. 5; Prot. der Einvernahme des Beschwerdeführers vom 14. November 2024, S. 3 f.). -9-