Dem moderaten Rückfallrisiko für Sachbeschädigungen, welche auch zu physischen Verletzungen von B._____ führen könnten, könne gemäss Gutachter wirkungsvoll begegnet werden, indem die beantragten Ersatzmassnahmen angeordnet würden. 4. 4.1. Bei der Überprüfung des dringenden Tatverdachts eines Verbrechens oder Vergehens (Art. 221 Abs. 1 Ingress StPO) ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung keine erschöpfende Abwägung sämtlicher belastender und entlastender Beweise vorzunehmen. Zu prüfen ist vielmehr, ob auf- -8-