Weiter habe das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern die nach der versuchten Brandstiftung ab dem Boden vor dem vorderen rechten Reifen sichergestellten Zündmittelrückstände mit den bei der Hausdurchsuchung vom 26. September 2024 beim Beschwerdeführer sichergestellten Zündwürfel verglichen. Gemäss den durchgeführten Analysen sei eine übereinstimmende chemische Zusammensetzung der beiden Proben ausgewiesen. Insgesamt habe sich somit der dringende Tatverdacht bezüglich der versuchten Brandstiftung verdichtet.