2.2. A._____ ersuchte mit Stellungnahme vom 22. November 2024 um Abweisung des Haftverlängerungsgesuchs und umgehende Entlassung aus der Untersuchungshaft, eventualiter um Anordnung von Ersatzmassnahmen und subeventualiter um Verlängerung der Untersuchungshaft für die Dauer von vier Wochen. 2.3. Mit Verfügung HA.2024.578 vom 28. November 2024 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um drei Monate bis zum 2. März 2025. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 29. November 2024 zugestellte Verfügung erhob A._____ mit Eingabe vom 9. Dezember 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts Beschwerde mit folgenden Anträgen: -3-