3. Als amtlicher Verteidiger sei lic.iur. Werner Amrein, Rechtsanwalt zu ernennen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates." 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 23. Dezember 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.3. Mit Stellungnahme vom 10. Januar 2025 (Postaufgabe) hielt der Beschwerdeführer an seinen Beschwerdeanträgen fest. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: