2. 2.1. Am 5. Dezember 2024 beantragte der Gesuchsteller beim Obergericht des Kantons Aargau bezugnehmend auf die Vorladung vom 5. November 2024 sowie die Verfügung vom 21. November 2024 den Ausstand des Gerichtspräsidenten. 2.2. Mit Eingabe vom 12. Dezember 2024 nahm der Gerichtpräsident zum Ausstandsgesuch Stellung und beantrage dessen Abweisung, soweit darauf einzutreten sei. 2.3. Mit Eingabe vom 22. Januar 2025 nahm der Gesuchsteller zur Stellungnahme des Gerichtspräsidenten Stellung. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: