Es bleibt der Hinweis, dass die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau entgegen ihrer Verfügung vom 5. Juni 2023, wonach der Beschwerdeführerin lediglich für die Fr. 1'500.00 übersteigenden Rechtsbeistandkosten die unentgeltliche Rechtspflege gewährt wurde (act. 146), die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin mit der vorliegenden Einstellungsverfügung – unter Berücksichtigung des jeweils in den Jahren 2023 und 2024 - 19 -