7. 7.1. Die Beschwerdeführerin beantragt für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege. Sie begründet dies damit, dass sie Invalidenrenten von insgesamt Fr. 2'228.10 erziele. Dem stünden Ausgaben von total Fr. 3'509.95 (Grundbetrag: Fr. 1'200.00; Zuschlag von 25 % auf dem Grundbetrag: Fr. 450.00; Wohnkosten: Fr. 1'380.00; Krankenkassenprämie: Fr. 479.95) gegenüber. Als Belege reicht sie eine Leistungsverfügung der IV vom 6. Oktober 2023, den Rentenausweis der PK G._____ vom 10. Oktober 2023, den Mietvertrag, die Versicherungspolice der Krankenkasse H._____ sowie einen Bankauszug über fünf Tage zu den Akten.