Die behandelnde Psychiaterin und Psychotherapeutin Dr. med. C._____ gab an, die Beschwerdeführerin spalte in Situationen, die den früheren Übergriffsituationen ähnelten, einen Teil ihres Bewusstseins ab. Häufig sei eine Dissoziation nicht vollständig. Es sei gut möglich, dass die Beschwerdeführerin einen Willen gebildet habe und diesen adäquat oder auch inadäquat zum Ausdruck bringe. Manchmal werde auch ein Wille zum Ausdruck gebracht, der nicht der bewussten Persönlichkeit entspreche (act. 91).