hatte und dissoziiert hat, ist aufgrund ihrer Schilderungen durchaus glaubhaft. Nicht objektiv nachvollziehbar sind allerdings die von ihr geschilderten "wahnsinnigen Schmerzen" (act. 230). Auf die von ihr behauptete praktisch gänzlich aufgehobene Widerstandsfähigkeit ("Schockstarre") kann gestützt auf die im oberen Absatz geschilderten Umstände jedoch so oder so nicht geschlossen werden.