Der Beschuldigte gab an, dass die Beschwerdeführerin viel geredet und gefragt sowie Aufmerksamkeit gewollt habe. Er habe es so aufgefasst, dass es ihr psychisch nicht gut gehe. Sie habe ihm erzählt, dass sie wegen der Psyche bei einem Psychiater in Behandlung sei. Am fraglichen Abend sei es ihr nicht gut gegangen, sie sei traurig gewesen. Sie habe ihm gesagt, dass niemand aus der Familie mit ihr spreche und sie sich einsam fühle. Den physischen Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin beurteilte er als normal (act. 183). Er wisse nicht, ob sie am fraglichen Abend betrunken bzw. angeheitert gewesen sei; sie trinke häufig Wein, wenn sie ins Restaurant komme (act.