5.3.2. Die Beschwerdeführerin macht geltend, am 9. März 2023 habe sie es sehr schwer gehabt und Alkohol gebraucht, um die Emotionen zu dämpfen (act. 218). Sie habe etwa 9.5 dl Rotwein (act. 204) bzw. über einen Liter Rotwein (act. 230, 235) getrunken. Ihre Wahrnehmung sei schon etwas getrübt (act. 204) bzw. vom Mischkonsum von Alkohol und ihren Medikamenten sei sie schläfrig und schlapp gewesen (act. 235). Üblicherweise werde sie schon nach einer Flasche Wein sehr langsam und nicht mehr so steuerungsfähig (act. 204). Sie sei etwas "plemplem" bzw. angetrunken (act. 205) bzw. "plem" (act. 224) gewesen.