5.2.4. Was der von der Beschwerdeführerin geschilderte Biss in ihre Lippe und in ihre linke Brust sowie das Herunterdrücken auf das Sofa anbelangt, ist festzustellen, dass die Beschwerdeführerin diesbezüglich widersprüchliche Angaben machte. So sagte sie auch aus, der Beschuldigte habe ihre Brust geküsst (act. 229), und sie verneinte, dass er sie in die Ecke des Sofas gedrückt habe (act. 229: sie sei immer tiefer in die Ecke "gegangen").