5.2.2. Im Gutachten zur forensisch-klinischen Untersuchung des Instituts für Rechtsmedizin der Kantonsspital Aarau AG vom 24. März 2023 wurde ausgeführt, dass bei der rechtsmedizinischen Untersuchung der Beschwerdeführerin keine Verletzungen im Genitalbereich (act. 59), aber Folgen stumpfer Gewalt festgestellt worden seien, welche im Prinzip auch im Ereigniszeitraum hätten entstanden sein können. So habe sich knapp oberhalb der Oberlippe eine Rötung gefunden, die allenfalls dem von der Beschwerdeführerin berichteten Biss in die Lippe zugeordnet werden könne. Zudem seien an der linken Brust mehrere fleckförmige, braungelbliche Blutergüsse festzustellen gewesen.