5.2. 5.2.1. Die Beschwerdeführerin macht einen Biss des Beschuldigten in die Unterlippe (act. 205, 219, 223), einen Biss in die Lippe unten und oben (act. 206, 210, 229 [wo sie von Lippen spricht]), ein Herunterdrücken auf das Sofa (act. 206, 220), einen Schmerz wie ein Biss bzw. wahrscheinlich eine Bissverletzung in der linken Brust bzw. Blutergüsse rund um die linke Brust (act. 206, 210, 220, 221, 229) sowie ein Herunterdrücken ihres Oberkörpers während des Geschlechtsverkehrs (act. 210, 229, 233) geltend.