Das Opfer ist widerstandsunfähig, wenn es physisch nicht in der Lage ist, sich gegen den sexuellen Übergriff des Täters zur Wehr zu setzen. Beim Zustand kann es sich um dauernde oder vorübergehende, chronische oder situationsbedingte Ausfallerscheinungen handeln wie z.B. während schweren psychischen Defekten (hochgradige Intoxikation durch Alkohol oder Drogen), bei körperlicher Invalidität, während einer Fesselung oder in einer besonderen Lage (gynäkologische Untersuchung in einem Behandlungsstuhl, Behandlung beim Zahnarzt). Erforderlich ist stets, dass die Widerstandsfähigkeit praktisch gänzlich aufgehoben und nicht nur in irgendeinem Grade beeinträchtigt oder eingeschränkt ist.