Anlässlich ihrer Einvernahme vom 12. März 2023 stellte A._____ Strafantrag gegen B._____ und konstituierte sie sich als Strafklägerin. Mit Eingabe vom 3. Mai 2023 konstituierte sie sich auch noch als Zivilklägerin. 1.2. Am 5. Juni 2023 hiess die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau das Gesuch von A._____ um Gewährung von unentgeltlicher Rechtspflege gut und setzte Rechtsanwältin Janine Sommer für die den Betrag von Fr. 1'500.00 übersteigenden Rechtsbeistandskosten als unentgeltliche Rechtsbeiständin ein.