5.2.2. Der Beschuldigte richtete seinen Blick nach dem derzeit feststehenden Sachverhalt zunächst nach rechts und setzte dann langsam die Fahrt nach links fort, wobei er (den Blick wohl in Fahrtrichtung gerichtet) den Beschwerdeführer kurz vor der Kollision (gemäss seinen Angaben "durch die A-Säule" des Personenwagens von C._____) wahrnahm.