Es ist damit erstellt, dass der Beschuldigte langsam aus der Seitenstrasse in die R-Strasse einfuhr, nach rechts schaute, anhielt, als sich von rechts kein Fahrzeug mehr näherte nach links weiterrollte und sofort anhielt, als er (wohl mit Blick in Fahrtrichtung) den herankommenden Beschwerdeführer wahrnahm. Die Schilderung des Beschuldigten, er habe den Beschwerdeführer "durch die A-Säule" des Personenwagens von C._____ sehen können, lässt auf unübersichtliche Sichtverhältnisse in einer vom Beschuldigten zudem als "chaotisch" beschriebenen Verkehrssituation (act. 89) schliessen.