des Beschuldigten vom 15. Oktober 2024 act. 88). Der Beschwerdeführer gab an, dass die Kolonne langsam gefahren sei, als er nach vorne gefahren sei. Er habe die Einsprache zurückgezogen, da er bei der Akteneinsicht festgestellt habe, dass die anderen Beteiligten alle ausgesagt hätten, dass die Fahrzeuge gestanden seien (polizeiliche Einvernahme des Beschwerdeführers vom 14. August 2023 act. 68; Einvernahme des Beschwerdeführers vom 15. Oktober 2024 act. 76).